ESF-Förderung:

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2)
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen.
Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen durch Qualifizierung zu sichern andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für die Arbeitgeber zu erleichtern.
(Gültig ab: 1. Jänner 2011)

www.ams.or.at


Steuervorteile für Unternehmen:

Unternehmen können Weiterbildungskosten als Betriebsausgabe absetzen.
Die Bildungsprämie oder der Bildungsfreibetrag stellt zusätzlich einen Steuervorteil dar.
Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Aus- und Weiterbildung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit, die im Unternehmen ausgeführt wird, steht und im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers ist. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem Wohnsitzfinanzamt.

Steuervorteile für Angestellte:

Trainingskosten, die zum Erwerb, zur Sicherung oder zum Erhalt Ihrer Einnahmen dienen, können als „Werbungskosten“ im Jahresausgleich geltend gemacht werden.

 
 
©2006 by TTB | Alle Rechte vorbehalten