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ESF-Förderung:
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
im Rahmen des ESF (Ziel 2)
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die
Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen.
Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen
durch Qualifizierung zu sichern andererseits die Weiterbildungsaktivitäten
für die Arbeitgeber zu erleichtern.
(Gültig ab: 1. Jänner 2011)
www.ams.or.at
Steuervorteile für Unternehmen:
Unternehmen können Weiterbildungskosten als Betriebsausgabe
absetzen.
Die Bildungsprämie oder der Bildungsfreibetrag stellt zusätzlich
einen Steuervorteil dar.
Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Aus- und Weiterbildung
in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit, die im Unternehmen
ausgeführt wird, steht und im betrieblichen Interesse des
Arbeitgebers ist. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater
oder Ihrem Wohnsitzfinanzamt.
Steuervorteile für Angestellte:
Trainingskosten, die zum Erwerb, zur Sicherung oder zum Erhalt
Ihrer Einnahmen dienen, können als „Werbungskosten“
im Jahresausgleich geltend gemacht werden.
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